Freistellungsauftrag stellen

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Um der Abgeltungssteuer, welche ab 01.01.2009 wirkt, entgegenzutreten, sollte man rechtzeitig einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreichen. Ab Januar 2009 müssen ansonsten 25 % aller Zins- und Kapitalerträge abgeführt werden!
Stellt man hingegen einen Freistellungsauftrag bleiben für Alleinstehende 801 Euro und für gemeinsam veranlagte Ehepartner 1602 Euro vor der Versteuerung verschont.

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