Archive for September 22nd, 2008

Mängel bei Auslandswaren rechtzeitig reklamieren

Wer Waren aus dem EU-Ausland kauft, ist als Verbraucher ebenso geschützt, wie in Deutschland. Nach der EU-Richtlinie müssen defekte Verbrauchsgüter vom Händler innerhalb von 2 Jahren unentgeltlich repariert oder umgetauscht werden.