Nicht von Inkasso-Unternehmen einschüchtern lassen!

Der Schrecken ist groß! Der Brief eines Inkasso-Unternehmens liegt im Briefkasten!

Bevor man jedoch blindlings die Forderung bezahlt, sollte man als Verbraucher erst einige Dinge überprüfen. Der Verbaucher muss die Kosten für ein Inkasso-Verfahren nämlich nur unter bestimmten Bedingungen zahlen.

Zunächst muss überhaupt eine Forderung gegen den Verbraucher bestehen. Außerdem muss der Schuldner im Verzug sein. Das ist nach der ersten Mahnung der Fall oder wenn er einen vertraglich fest vereinbarten Zahlungstermin hat verstreichen lassen.

Meist nicht bezahlt werden müssen “Kontoführungsgebühren” oder “Adressermittlungsgebühren”, die das Inkasso-Unternehmen verlangt.

Mehr Informationen gibts hier: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/04/10erstattungsfaehigkeit-von-inkassokosten

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One Response to “Nicht von Inkasso-Unternehmen einschüchtern lassen!”

  1. CashBlog sagt:

    Zudem sollte aus dem Inkasso schreiben ersichtlich sein, um welche Rechnung es sich genau handelt. Datum reicht meiner Meinung nach nicht aus.

    Ich habe auch vor kurzem wieder ein Schreiben von einem Inkassobüro bekommen, absolut überzogene Forderung. Zudem habe ich keine Mahnung erhalten. Anmerken muss ich, es geht um einen laufenden Vertrag mit monatlichen Beiträgen, einer ging da wohl mal unter. Ich denke das kann passieren, doch gleich ein Inkassobüro zu beauftragen ging mir dann eine Nummer zu weit. Zu dem hat sich das Inkasso-Unternehmen am Telefon eine Arroganz und Überheblichkeit an den Tag gelegt.

    Habe Wiederspruch eingelegt und an den Auftraggeber noch eine Beschwerde geschickt. Warte aber noch auf Antwort, warten wir mal ab. 😀

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