Tipps und Tricks für das Fahrtenbuch

Die private Nutzung von Firmenwagen wird steuerlich erfasst. Dies geschieht entweder über die Ein-Prozent-Methode, bei der für jeden Monat der privaten Nutzung ein Prozent des Listenpreises des Autos für die private Nutzung veranschlagt und dem zu versteuerndem Einkommen zugeschlagen wird.

Eine zweite Methode ist das Fahrenbuch. Es ist sinnvoll, wenn der Anteil an Privatfahrten so gering ist, dass bei einer Pauschalversteuerung von einem Prozent des PKW-Listenspreises die Steuerlast außer Verhältnis zur tatsächlichen Nutzung steht.

Aus diesem Grund sollte man ein festgebundenes Fahrtenbuch sorgfältig und fortlaufend führen. Es muss über das gesamte Jahr lückenlos eingesetzt werden.

Für jede berufliche Fahrt müssen Datum, Reiseziel, Reisezweck, aufgesuchte Kunden oder Geschäftspartner bzw. dienstliche Verrichtungen (Besuch einer Behörde), Gesamtkilometerstand und die Reiseroute bei Umwegen angegeben werden.

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