Tatsächliche Wohnfläche berechnen

Tatsächliche Wohnfläche berechnen

Der im Mietvertrag angegebene Preis muss nicht immer richtig sein!
Jedes Jahr werden etliche Mieter von Wohnungen rechtswidrig über den Tisch ‚gezogen’.

Immer wieder werden Mieter in Ihrem Vertrauen zu Mitmenschen getäuscht und enttäuscht. Vielen fällt dieses jedoch nicht auf. Dabei geben viele Vermieter ganz simpel eine falsche (logischer Weise größere) Quadratmeterzahl an.

Wie Sie sich dagegen schützen und somit Geld sparen können:

Auf der Internetpräsenz http://www.quadratmeter-rechner.de/ können Sie ganz einfach Ihre Wohnraumlängen eingeben und der Computer berechnet für Sie die gesamte Wohnungsgröße.
Wenn Sie die im Mietvertrag angegebene Größe ebenfalls eintippen, wird ein Vergleich zwischen den Größen gestellt.

Da der Wohnraum, der von einer Dachschrägen umgeben ist, nur zu 50 % zählt (Bsp: 5 qm sind mit Dachschräge = 2,5 qm im Mietvertrag) gibt es die Möglichkeit, dass der Computer diese 50 % gesondert für die Wohnfläche mit Dachschräge berechnet.
Balkonflächen werden bei der Berechnung nur mit 25 % berechnet (Bsp: 4qm Balkon = 1qm im Mietvertrag).

Diese prozentualen Regelungen sind jedoch erst seit dem 1. Januar 2004 gesetzlich geregelt.
Laut der Wohnflächenverordnung (WoFlV) dürfen Dachgärten, Wintergärten (soweit diese nicht beheizbar sind), Terrassen und Balkone nur mit 50% berechnet werden.

Ebenfalls wurde festgelegt, dass Grundflächen, Pfeiler und Vormauerungen mitgerechnet werden dürfen, sofern diese höchstens eine Höhe von 1,5 m besitzen und eine Grundfläche von 0,1 qm nicht überschreiten.
Dies wurde aufgrund dessen festgelegt, dass man diese Orte zum Abstellen von Dingen benutzen könne.

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