Urlaubsschnäppchen reklamieren

Wenn die teure Sportausrüstung aus Spanien nach dem Urlaub defekt ist, hat man als Kunde innerhalb der EU die gleichen Rechte, wie in Deutschland. Man kann also vom Händler Reparatur oder Ersatz verlangen.

Wenn der Händler sich bockig hat, einfach die europäischen Verbraucherzentralen (EVZ) um Rat fragen. Solche Zentralen gibt es in jedem EU-Land. Finanziert werden sie durch die EU-Kommission und den EU-Ländern. Alle Verbraucherzentralen sind im ECC-Net zusammengeschlossen.

Die deutsche EVZ übernimmt die Rückabwicklung, auch hinsichtlich der Sprachbarrieren. Wichtig ist, alle benötigten Unterlagen einzureichen (u. a. Händleranschrift, Kaufquittung/Vertrag, schriftliche Mängelanzeige).

Die EVZ ist über www.euroinfo-kehl.eu zu erreichen.

You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply