Belege sammeln lohnt sich

Das Sammeln von Kassenbons und Rechnungen lohnt sich für Arbeitnehmer. In der Anlage N können sie die Werbungskosten von der Steuer absetzen. Werbungskosten sind alle Kosten, die für den Erwerb, die Sicherung und den Erhalt der Tätigkeit entstehen.
Diese können unterschiedlichster Art sein: Bewerbungskosten, Büromaterial, Arbeitsmittel, Aus-/Fortbildungskosten, Fahrten etc.
Nach der Änderung der Pendlerpauschale können Fahrten nur noch ab dem 21. Kilometer angerechnet werden.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Werbungskostenpauschale von 920 Euro in Anspruch zu nehmen.

Mehr Informationen:
www.steuerzentrale.de und www.steuerbar.de

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