Den Arbeitnehmer belohnen – Finanzielle Sonderzuwendungen

Den Arbeitnehmer belohnen – Finanzielle Sonderzuwendungen

Die meisten von uns arbeiten jeden Tag sehr hart. Oftmals geben wir auch mehr, als von uns erwartet wird, um unseren Arbeitgeber und sein Unternehmen zufrieden zu stellen. Im Gegenzug dafür, leisten diese in der Regel gewisse Sonderzahlungen, um für den Mehraufwand und gute Leistungen zu entschädigen. Solche Sonderzahlungen werden Sonderzuwendungen oder auch Gratifikationen genannt.

In welcher Form diese am Ende auf Ihrem Konto landen könnten, und wer darauf Anspruch hat, erfahren Sie im Folgenden.

Gratifikationen – Wer hat Anspruch?

Grundsätzlich hat niemand Anspruch auf finanzielle Sonderzahlungen vom Arbeitgeber. Jegliche Zahlungen über die reguläre Vergütung hinaus sind also auf den guten Willen ihres Unternehmens zurückzuführen. Entscheidet dieses sich für solche Gratifikationen, werden diese meistens im Arbeitsvertrag festgesetzt. Ist das der Fall, haben Sie als Arbeitnehmer auch Anspruch auf solche Zahlungen und in der Regel werden sie auch regelmäßig ausgezahlt.

Auch wenn eine Sonderzuwendung nicht im Vertrag erwähnt ist, kann ein Arbeitnehmer gegebenenfalls einen Anspruch darauf haben. Dafür muss der Abreitgeber vorbehaltlos mindestens dreimal in Folge eine solche Sonderzuwendung ausgezahlt haben. Bekommen Sie zum Beispiel also drei Jahre in Folge 500€ ausgezahlt, haben Sie in den Jahren danach Anspruch auf weitere solche Zahlungen. Dies wird dann Betriebsübung genannt.

In welcher Form können Sonderzuwendungen fließen?

Gratifikationen kommen meistens in zwei verschiedenen Formen. Am weitesten Verbreiten sind sie als Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese werden dann in der Regel ein- bis zweimal jährlich anteilig ausgezahlt. Entweder ist eine bestimmte Summe festgelegt, oder die Sonderzuwendungen orientieren sich an einem bestimmten Tagessatz für die Urlaubstage und einem prozentualen Anteil des monatlichen Gehaltes beim Weihnachtsgeld. Zudem kann es noch bestimmte Jubiläumszuwendungen, Boni oder andere Gratifikationen geben.

Werden Sonderzuwendungen versteuert?

Sonderzuwendungen sind steuerlich betrachtet sonstige Bezüge. Somit sind sie steuerpflichtig. Da es sein kann, dass ein durch die Gratifikation ein Monatsgehalt deutlich steigt, kann der Empfänger dieser eventuell in eine andere Steuerklasse kommen.

Anstelle von Gratifikationen können der Arbeitnehmer und Arbeitgeber auch auf geldwerte Vorteile setzen. Diese können in Form von Sachgegenständen erfolgen, die der Arbeitnehmer dann auch privat verwenden kann. Solche Gegenstände sind für den Arbeitnehmer steuerfrei.

You can leave a response, or trackback from your own site.

Leave a Reply