Fahrten zu Baumarkt und Post als Vermieter absetzen

Immobilienbesitzer können sämtliche Fahrten, die sie in Zusammenhang mit einem vermieteten Haus oder einer Wohnung machen, steuerlich absetzen. Dies kann so beispielsweise die Fahrt zum Baumarkt oder zur Post sein. Der Fiskus setzt 30 Cent Werbungskosten pro Kilometer an, so dass sich die Führung eines Fahrtenbuches empfiehlt.

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