Immobilienbesitzer können sämtliche Fahrten, die sie in Zusammenhang mit einem vermieteten Haus oder einer Wohnung machen, steuerlich absetzen. Dies kann so beispielsweise die Fahrt zum Baumarkt oder zur Post sein. Der Fiskus setzt 30 Cent Werbungskosten pro Kilometer an, so dass sich die Führung eines Fahrtenbuches empfiehlt.
Lastschriften können zurückgebucht werden


Unberechtigte Lastschriften (z. B. durch betrügerische Absichten) können innerhalb einer Frist von 6 Wochen problemlos zurückgezogen werden.
Nach dem Verstreichen der Frist wird die Inkassobank eingeschaltet, welche den Hergang prüft. Aber auch dann erhalten die Kunden in der Regel immer ihr Geld wieder zurück.
Trend: Mobile Banking


Bankgeschäfte über das Handy erfreuen sich steigender Beliebtheit. Dank der UMTS-Infrastruktur ist es mit jedem internetfähigem Handy möglich, Wartezeiten an Bushaltestellen zu überbrücken.
Am besten surft es sich mit so genannten Smartphones, welche die Darstellung von HTML-Internetseiten unterstützen. Die Bedienung ist 1:1 mit dem Online-Banking, was man vom heimischen Rechner aus kennt.
Einige Banken vergeben Transaktionsnummern (mTAN), welche dem Kunden via SMS zugestellt werden. Jede Nummer ist ausschließlich für eine Banktransaktion gültig.
Heizkosten senken


Angesicht immer höherer Heizkosten, die der bevorstehende Winter mitsich bringt, kann über einen Austausch der Fenster nachgedacht werden. Alte Fenster isolieren schlechter als neue.
Beim Kauf sollte darauf geachtet werden, dass der U-Wert möglichst gering ist. Dieser Wert beschreibt den Wärmeverlust, den die Fenster zulassen. Moderne Fenster haben hier einen Wert von 0,6, alte Fenster aus den 70er Jahren 3,0!
Hausbesitzer sollten sich zudem über evtl. Förderungen der Staatsbank KfW informieren.