Und nicht den Gutschein vergessen
Es ist doch immer wieder ärgerlich. Man meint man hätte ein günstiges Schnäppchen gemacht und einen guten Preis erzielt, doch dann merkt man es war kurz vor dem Räumungsverkauf, am nächsten Tag startet eine Rabattaktion oder es erscheint ein Gutschein, mit dem man noch weitere Gratisartikel erhalten hätte. Bei der Schnäppchenjagd möglichst optimal vorzugehen wird einem also wahrhaftig nicht immer leicht gemacht.
Wesentlich einfacher geht die Schnäppchenjagd allerdings, wenn man vor seinem Einkauf einen Blick auf Gutscheinportale im Internet wirft. Hier findet man Sonderangebote mit denen man ein kostenloses Geschenk erhält. So bekommt man zum Beispiel ab einem Mindestbestellwert von 80 Euro einen Haartrockner geschenkt oder auch andere Prämien.
Clever einkaufen und von Bonusaktionen Gebrauch machen lautet also heutzutage die Devise. Andernfalls verschenkt man schlichtweg Geld, das man sich hätte sparen können. In viele Produkte sind eventuelle Rabattaktionen nämlich bereits in der Gewinnspanne eingepreist und so zahlt man deutlich mehr als man eigentlich müsste. Es ist daher auch ratsam, dass wenn man gerade keinen Gutschein oder eine Rabattkarte zur Hand hat, man versucht etwas im Preis zu verhandeln. Gerade wenn man gleich mehrere Produkte in einem Geschäft oder einem Onlineshop erwirbt, lassen sich Händler gerne darauf ein und berechtigt zum Nachverhandeln ist man als Kunde spätestens seit der Änderung des Rabattgesetzes allemal, worauf man einen skeptisch oder abweisend reagierten Händler auch hinweisen sollte.